Ein sensibles Thema…

In NRW ist der Sachkundenachweis laut Landeshundeverordnung Voraussetzung, um entweder Hunde ab einer bestimmten Grösse (40cm) oder einem Gewicht ab (20 kg) halten zu dürfen.

Wenn Sie einen Sachkundenachweis benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

In NRW beinhaltet dieser Sachkundenachweis 80 Fragen zu :

  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Tieres

  • Haltung, Fütterung und Hygiene

  • Erkennen von Gefahrensituationen

  • Erziehung des Hundes

  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden