Gebühren

Ich bin ein Mitglied der Bundestierärztekammer.

​Dadurch unterliege ich der Verpflichtung, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, abzurechnen. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren Satz.

Die Berechnung von Arzneimitteln ist festgeschrieben durch die entsprechende Arzneimittelverordnung.

​Ihre Team der Kleintierpraxis
Dr.Silke Mehlhose-Koch