
Ein sensibles Thema…
In NRW ist der Sachkundenachweis laut Landeshundegesetz Voraussetzung, um entweder Hunde ab einer bestimmten Grösse (40cm) oder einem Gewicht ab (20 kg) halten zu dürfen.
Wenn Sie einen Sachkundenachweis benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Unsere Tierärztinnen Dr. Silke Mehlhose und Gesa Rürüp sind befähigt, den Sachkundenachweis abzunehmen.
In NRW beinhaltet dieser Sachkundenachweis 80 Fragen zu :